Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen

von:

Angelika Synek | Fotoproduktion
Falbenhennenstr. 13
70180 Stuttgart

 

1. Auftragsgegenstand

Gegenstand eines Auftrags an Angelika Synek Fotoproduktion (Auftragnehmer) ist die Organisation einer Foto- oder Filmproduktion im In- oder Ausland. Angelika Synek Fotoproduktion behält sich vor, Aufträge teilweise oder ganz mit Unterauftragnehmern als ausführenden Produktionsorganen abzuwickeln.


2. Auftragsumfang und Rechte, Zahlungsverpflichtungen

a) Es gilt nur das als vereinbart, was im Auftrag nebst zugehörigem Kostenvoranschlag enthalten ist. In einem zu einem Auftrag gehörigen Kostenvoranschlag wird das Auftragsvolumen zum Zeitpunkt der Auftragslegung im Detail definiert. Es gelten die im Auftrag aufgeführten Zahlungsbedingungen.

b) Alle Kostenvoranschläge als Basis zu einem Auftrag sind nach bestem Wissen und Gewissen nach den zum Zeitpunkt der Auftragslegung zugrunde liegenden Informationen erstellt und verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Irrtümer und Änderungen.

c) Falls nicht ausdrücklich als Festpreisangebot im Auftrag ausgewiesen, verstehen sich alle Aufträge als Aufträ-ge mit offenem Budget; Änderungen und/oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags - vor, während oder nach der Produktionsdurchführung - können eine Erweiterung des budgetierten Auftragsvolumens bedeuten. Bei einer Erweiterung des Auftragsvolumens kann Angelika Synek Fotoproduktion eine entsprechende Erhöhung der im Auftrag vereinbarten Vorauszahlung verlangen.

d) Alle aus einer Produktion entstehenden Rechte wie Modell-Freigabeerklärungen und Location-Freigabeerklärungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der Produktionsabschlussrechnung bei Angelika Synek Fotoproduktion.

e) Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag bzw. im Kostenvoranschlag festgelegt. Mietfahrzeuge und sonstiges Mietequipment können für Schäden bzw. Verluste versichert sein und eine Selbstbeteiligung enthalten. Sollte diese Selbstbeteilung aufgrund eines Schadens / Verlustes des Mietguts in Rechnung gestellt werden, so ver-pflichtet sich der Kunde, diese Selbstbeteiligung zu übernehmen. Dasselbe gilt für Schadensansprüche an unver-sichertem Mietgut (z. B. Schäden auf einer Location). Einige Rechnungsbelege können unter Umständen erst nach der finalen Rechnungsstellung durch Angelika Synek Fotoproduktion eintreffen (z.B. monatliche oder viertel-jährliche Rechnungsstellung) — der Kunde verpflichtet sich, auch diese verspäteten Rechnungen auszugleichen. Im Falle, dass Originalbelege verloren gegangen sein sollten, ist Angelika Synek Fotoproduktion berechtigt, Eigenbelege auszustellen und diese abzurechnen.


3. Auftragsstornierung

Angelika Synek | Fotoproduktion ist berechtigt, einen Produktionsauftrag fristlos zu kündigen - auch während einer laufenden Produktion – falls:

a) die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und /oder nicht in voller Höhe eingeht.

b) eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Kunden erfolgt.

c) während einer Produktion notwendige Budgeterweiterungen vom Auftraggeber nicht freigegeben und / oder nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Im Falle einer Kündigung des Produktionsvertrags seitens Angelika Synek Fotoproduktion aus einem der oben genannten Gründe, gelten die Abrechnungsbedingungen aus Punkt 4. Ausfallhonorare. Sollte ein Auftraggeber einen Produktionsauftrag stornieren bzw. eine beauftragte Produktion zum vereinbarten Produktionsstart nicht antreten, gelten ebenfalls die unter Punkt 4 Ausfallhonorar aufgeführten Bedingungen.


4. Ausfallhonorare

Ausfallhonorare sind in der folgenden Höhe zahlbar:

a) 100% aller effektiven und belegbaren Kosten und Stornogebühren, sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Arbeits- oder sonstigen Leistungen.

a) 50% aller im Auftrag/Kostenvoranschlag vereinbarten Honorare für Produktionsleistungen von Angelika Synek Fotoproduktion.

c) 25% der im Kostenvoranschlag unter Production Fee" aufgeführten Summe.

d) Stornogebühren gemäß Rechnungen etwaiger Unterauftragnehmer, Agenturen und anderen Dienstleistern.


5. Haftungsausschluß

Alle für eine Produktion notwendigen Buchungen / Verträge! sonstige Verpflichtungen werden durch Angelika Synek Fotoproduktion im Namen und Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen. Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen liegen beim Auftraggeber.

Die Geltendmachung eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens gegenüber Angelika Synek Fotoproduktion ist ausgeschlossen mit Ausnahme des Falles, daß Angelika Synek Fotoproduktion selbst ausführendes Produktionsorgan war und einem ihrer fest angestellten Mitarbeiter absichtliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

Angelika Synek Fotoproduktion haftet nicht für etwaige von Unterauftragnehmern verursachte Schäden. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche seitens des Auftraggebers können ausschließlich und nur direkt an die von Angelika Synek Fotoproduktion beauftragten Unterauftragnehmer gestellt werden.
Im Falle, dass die Forderungen Angelika Synek Fotoproduktion aus einer Produktion an einen Auftraggeber uneinbringbar sind, können ausstehende Honoraransprüche oder sonstige Ansprüche seitens eines Unterauftrag-nehmers von Angelika Synek Fotoproduktion ausschließlich und nur direkt an den Auftraggeber gestellt werden.


6. Sonstiges

a) Nebenabreden zu einem Vertrag bedürfen der Schriftform

b) Ist eine der oben stehenden Bedingungen unwirksam, so berührt dies nicht den Rest des Vertrages

c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Stuttgart

d) Mit Erteilung eines Auftrags an Angelika Synek Fotoproduktion akzeptiert der Auftraggeber explizit diese Ver-tragsbedingungen

e) Mit Annahme eines Auftrags von Angelika Synek Fotoproduktion akzeptiert der Unterauftragnehmer explizit diese Vertragsbedingungen

(Stand 01.01.2005 - www.fotoproduktion.com)

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